Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) ::

§ 1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

§ 2. Angebot und Vertragsschluss

Die Bestellung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware, im Fall der Montage in unserer Werkstatt durch Erbringung des Werkes bzw. Erbringung der Werk-Leistung annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.

§ 3. Preise und Zahlungsbedingungen

Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Für Unternehmer weisen wir am Tag der Rechnungsstellung die gesetzliche Umsatzsteuer in der Rechnung gesondert aus. Im Fall der Montage in unserer Werkstatt kommen die Montagekosten laut unserer jeweils gültigen Preisliste hinzu.

Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in der Leistungserbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20 % oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

Unsere Rechungen sind sofort nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

Aufrechungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unternehmer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Bei Neukunden, Erstbestellungen und Lieferungen ins Ausland behalten wir uns vor, die Ware erst nach Zahlungseingang (Vorkasse) zu liefern bzw. die Montage der Ware erst nach Zahlungseingang (Vorkasse) zu leisten.

§ 4. Leistungszeit – Gefahrübergang

Sind von uns Lieferfristen bzw. Ausführungs- bzw. Fertigstellungsfristen* ( * für den Fall der Montage in unserer Werkstatt) angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.

Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

§ 5. Lieferbedingungen für Unternehmer

Zur Vermeidung von Falschlieferungen oder Fehlfakturierungen empfehlen wir ausdrücklich die schriftliche Bestellung.

Falschlieferungen oder Fehlfakturierungen, aufgrund telefonischer bzw. mündlicher Bestellung, können vom Unternehmer unverzüglich (binnen drei Tagen) nach Erhalt der Ware zurückgegeben werden. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Fa. REIFEN ÖZ , Pallaswiesen Str. 154 64293 Darmstadt, Tel 06151 – 8705695, Fax 06151 – 3688576, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.“ href=“mailto:info@reifen-oez.de.“>info@reifen-oez.de. Dabei ist zu beachten, dass wir nur unversehrte, nicht montierte Ware zurücknehmen und der Unternehmer die Kosten der Versendung und Rückholung trägt. (Wir halten uns an die Vorgabe der Hersteller was das Reifenalter anbelangt. Ist die Ware als 2Aoder DA gekennzeichnet ist diese älter 4 Jahre).

§ 6. Haftung für Mängel

Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.

Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Abschnitt 8.

Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Abschnitt 8.

Im Bezug auf das Reifenalter halten wir uns an die Vorgaben der Hersteller. Ausgelieferte Reifen können deshalb bis zu 4 Jahre alt sein.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 7. Haftung für Mängel im Fall der Montage der Ware in unserer Werkstatt

Für etwaige Mängel leisten wir Gewähr durch Nachbesserung. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, wenn wir die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigern.

Das Recht auf Rücktritt steht dem Kunden nicht zu, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.

Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Abschnitt 8.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.

§ 8. Haftung für Schäden

Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüche wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache bzw. ab Abnahme des Werkes* (* für den Fall der Montage der Ware in unserer Werkstatt).

Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeit-nehmer , Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9. Eigentumsvorbehalt

Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Besteller vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unternehmer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Ist der Kunde Unternehmer, tritt er für uns für den Fall der Weiterveräußerung / Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache erwerben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Bestellers und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.

§ 10. Verjährung eigener Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährung gilt § 199 BGB.

§ 11. Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

§ 12. Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand

Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

Für diesen Vertag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.